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Hilfe & Spenden
Helfen Sie uns, zu helfen!Die praktische Arbeit des ASB wird von der zunehmenden Zahl der Menschen bestimmt, die Hilfe brauchen.
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ASB Seitentitel
Katastrophenschutz
Die Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz ist satzungsgemäße Aufgabe des ASB.
Die Mitarbeit im Katastrophenschutz ist ehrenamtlich.
Wehr- und Zivildienstpflichtige können sich vom Wehr- und Zivildienst freistellen lassen, wenn sie sich für die Dauer von sechs Jahren für die Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichten (§14 Abs.1 ZDG).
Das Verpflichtungsverfahren begründet ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art, aus dem für den Helfer Rechte und Pflichten erwachsen.

Die Ausbildung der Helfer erfolgt in erster Linie am Standort. Spezielle Schulungen erfolgen an spezialisierten Ausbildungseinrichtungen.
Werden auch Sie Helfer im Katastrophenschutz!
Ansprechpartner & Kontakt (Herr Knoll)










