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Zivildienst
Der Zivildienst ist die häufigste Form des Wehrersatzdienstes.
Der Zivildienstleistende (ZDL, umgangssprachlich auch „Zivi“) lehnt aus Gewissensgründen den (Kriegs-)Dienst mit der Waffe ab und leistet stattdessen den Zivildienst.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist kein Wahlrecht zwischen Kriegsdienst mit der Waffe und Zivildienst vorgesehen.
Doch laut Art. 4 des Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen werden. Gemäß Art. 12a kann „wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, […] zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.“ [2]
In Deutschland werden die gesetzlichen Bedingungen durch das Zivildienstgesetz geregelt. Die Verwaltung des Zivildienstes geschieht durch das Bundesamt für den Zivildienst.
Beim ASB Regionalverband Ostthüringen e.V. gibt es eine lange Tradition, Zivildienstleistende für die Arbeit mit hilfebedürftigen Menschen einzusetzen.
Aktuell gibt es 11 Zivildienststellen in den verschiedenen Fachbereichen:
- 6 Stellen im Seniorenpflegeheim „Grüner Weg“ als Pflegekraft in der stationären Altenpflege
- 2 Stellen in der Sozialstation (ambulante Krankenpflege) als Mobiler Sozialer Hilfsdienst (MSHD)
- 2 Stellen im Behindertenfahrdienst als Fahrer
- 1 Stelle im Hausmeisterbereich
Voraussetzung für den Antritt des Zivildienstes ist der Bescheid vom Bundesamt für den Zivildienst als „Anerkannter Kriegsdienstverweigerer“.
Unsere Bewerber für den Zivildienst absolvieren zunächst einen „Schnuppertag“, ehe dann der „Vorschlag auf Einberufung“ ab gesandt wird.
Sollten Sie Interesse haben, bei uns ihren Zivildienst anzutreten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung!
Ansprechpartner & Kontakt (Frau Krause)










