Suche
Hilfe & Spenden
Helfen Sie uns, zu helfen!Die praktische Arbeit des ASB wird von der zunehmenden Zahl der Menschen bestimmt, die Hilfe brauchen.
Weiterlesen
ASB Seitentitel
Rückholdienst
Sie reisen im In- oder Ausland.
Unterwegs erkranken oder verunglücken Sie und müssen deshalb ins Krankenhaus.
Jetzt greift der ASB-Rückholdienst ein. Im Rahmen Ihrer ASB-Mitgliedschaft entstehen Ihnen keine Kosten für den Rückholdienst. Der ASB-Rückholdienst kann mit dem Tag des Eintritts in den ASB in Anspruch genommen werden.
Das gilt auch für die Ehegatten der Mitglieder und ihre Kinder, für die sie Kindergeld erhalten.
Wann kann der Rückholdienst in Anspruch genommen werden?
Wenn eine Rückholung in ein geeignetes Heimatkrankenhaus aus medizinischen Gründen notwendig ist oder ein Krankenhausaufenthalt am Unglücksort länger als 14 Tage dauern würde. Darüber hinaus greift der Rückholdienst auch im Falle der Überführung bei einem im Ausland eingetretenen Todesfall. Eine Rückholung muss immer über die ASB-Einsatzzentrale in Köln eingeleitet werden.
Kontakt & Ansprechpartner (Herr Bauer)
Unterwegs erkranken oder verunglücken Sie und müssen deshalb ins Krankenhaus.
Jetzt greift der ASB-Rückholdienst ein. Im Rahmen Ihrer ASB-Mitgliedschaft entstehen Ihnen keine Kosten für den Rückholdienst. Der ASB-Rückholdienst kann mit dem Tag des Eintritts in den ASB in Anspruch genommen werden.
Das gilt auch für die Ehegatten der Mitglieder und ihre Kinder, für die sie Kindergeld erhalten.
Wann kann der Rückholdienst in Anspruch genommen werden?
Wenn eine Rückholung in ein geeignetes Heimatkrankenhaus aus medizinischen Gründen notwendig ist oder ein Krankenhausaufenthalt am Unglücksort länger als 14 Tage dauern würde. Darüber hinaus greift der Rückholdienst auch im Falle der Überführung bei einem im Ausland eingetretenen Todesfall. Eine Rückholung muss immer über die ASB-Einsatzzentrale in Köln eingeleitet werden.
- NOTRUF
im Inland: (02 21) 47 60 55 55
im Ausland: +49 (2 21) 47 60 55 55
Kontakt & Ansprechpartner (Herr Bauer)










