Nicht allen ist bekannt, dass es zwischen Angehörigen (außer bei Kindern) automatisch keine gesetzlichen Vertretungsbefugnisse gibt, um wichtige Angelegenheiten für Angehörige zu regeln, wenn diese krankheitsbedingt dazu nicht mehr in der Lage sind. Notfalls wird über das Gericht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet. Über die Person des Betreuers und seine Aufgaben entscheidet dann der Richter. Es ist aber auch möglich, dies zu verhindern. Dazu dienen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Im Seminar geht es um die Bedeutung dieser Dokumente und die Verteilung der Aufgaben zwischen den Betreuten, den Betreuern und den Mitarbeitern sozialer Einrichtungen.
Dieses Seminar beinhaltet folgende Themen:
Arztbesuche, Erledigung von Besorgungen
Regelung höchstpersönlicher Angelegenheiten u.a.m.
Aufsichts- und Fürsorgepflicht
Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen
Zielgruppe: Mitarbeitende von Einrichtungen, in denen sich Betreute aufhalten, gesetzliche Betreuer*innen
Termin: 06.06.2023, 09:00 - 16:00 Uhr
Dozent*in: Diplom-Jurist Dr. Thomas Auerbach
Teilnahmegebühr: 150,00€ (inkl. Getränke und Mittagessen)