Verwaltung und Büromanagement

Gesetzliche und soziale Betreuung in Einrichtungen | Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Nicht allen ist bekannt, dass es zwischen Angehörigen (außer bei Kindern) automatisch keine gesetzlichen Vertretungsbefugnisse gibt, um wichtige Angelegenheiten für Angehörige zu regeln, wenn diese krankheitsbedingt dazu nicht mehr in der Lage sind. Notfalls wird über das Gericht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet. Über die Person des Betreuers und seine Aufgaben entscheidet dann der Richter. Es ist aber auch möglich, dies zu verhindern. Dazu dienen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Im Seminar geht es um die Bedeutung dieser Dokumente und die Verteilung der Aufgaben zwischen den Betreuten, den Betreuern und den Mitarbeitern sozialer Einrichtungen.

Dieses Seminar beinhaltet folgende Themen:

  •     Übersicht zu den Änderungen im Betreuungsrecht 2023, insbesondere die Einführung einer gesetzlichen Vertretungsbefugnis zwischen Ehegatten im Rahmen der Gesundheitssorge
  •     Notwendiger Inhalt und Form einer Vorsorgevollmacht
  •     Die gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung
  •     Abgrenzung der rechtlichen Betreuung von sozialer Betreuung durch Einrichtungen und Dienste
  •     Aktuelle Rechtsprechung zur Abgrenzungsproblematik, z.B.:

       Arztbesuche, Erledigung von Besorgungen
Regelung höchstpersönlicher Angelegenheiten u.a.m.
Aufsichts- und Fürsorgepflicht
Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen

 

Zielgruppe:                       Mitarbeitende von Einrichtungen, in denen sich Betreute aufhalten, gesetzliche Betreuer*innen

Termin:                              06.06.2023, 09:00 - 16:00 Uhr

 Dozent*in:                        Diplom-Jurist Dr. Thomas Auerbach

Teilnahmegebühr:          150,00€ (inkl. Getränke und Mittagessen)

 

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