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„Ihre Hinweise in guten Händen“

Hinweisgeberschutzgesetz

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland zu ermöglichen, denn sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligung. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. In dem Gesetz geht es vor allem darum, Hinweisgebern in Unternehmen durch die Errichtung interner und externer Meldestellen zu ermöglichen auf Missstände und Gesetzesverstöße hinzuweisen. Außerdem sollen hinweisgebende Personen gegen Repressalien aufgrund solcher Meldungen wirksam geschützt werden.

Wer kann Hinweisgeber sein?

Der Bereich der Personen, der nach dem HinSchG geschützt ist, ist weit gefasst und umfasst alle natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden, die sogenannte hinweisgebende Person.

Umsetzung des internen Meldekanals beim ASB Regionalverband Ostthüringen e.V. und
ASB Wohn- und Service GmbH

Die Umsetzung des HinSchG beim ASB Regionalverband Ostthüringen e.V. sowie bei der ASB Wohn- und Service GmbH erfolgt über die Implementierung einer internen Meldestelle. Der Meldekanal erfolgt mittels eines Briefkastens, welcher am Standort Wiesestraße verortet ist und jederzeit für Sie frei zugänglich ist. Die Vertraulichkeit Ihrer Person und Integrität in Bezug auf den geschilderten Sachverhalt (keine Weiterleitung an unberechtigte Personen oder sonstige Offenlegung) ist dabei stets gewahrt.

Jede eingehende Meldung wird sorgfältig geprüft und bewertet. Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen. Bitte stellen Sie daher bei Abgabe eines Hinweises auch aktuelle Kontaktdaten zur Verfügung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dabei zunächst die Unschuldsvermutung in Bezug auf die angezeigte Person bzw. den Vorwurf gilt.

Im Rahmen der Prüfung Ihrer Hinweismeldung kann es erforderlich sein, dass Sie wir Sie für Rückfragen kontaktieren müssen. Über alle ergriffenen Folgemaßnahmen werden wir Sie spätestens nach 3 Monaten unterrichten.

Wichtiger Hinweis

Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Postanschrift Briefkasten

ASB Regionalverband Ostthüringen e.V.
ASB Wohn- und Service GmbH
Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz
Wiesestraße 189A
07551 Gera